Häufige Fragen

Regelmäßige Fragen zu Auktionen, zum Shop und zum Geldwäschegesetz

Geldwäsche

Was bedeutet Geldwäsche?

Geldwäsche ist das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Gewinnen in den legalen Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche ist eine Straftat nach § 261 StGB. Güterhändler sind nicht nur verpflichtet, Geldwäscheprävention durchzuführen, sondern Sie dient auch dem Interesse unserer Kunden. Die Verhinderung von Geldwäsche ist der Fa. Fritz Rudolf Künker GmbH & Co. KG auch ein großes Anliegen. Die Fa. Fritz Rudolf Künker GmbH und Co. KG will sicher sein, dass die gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich erfüllt werden, damit unsere Kundinnen und Kunden die Sicherheit haben, vor unlauteren Geschäftspraktiken geschützt zu sein.

Werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fa. Fritz Rudolf Künker GmbH und Co. KG regelmäßig geschult?

Ja, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und sind verpflichtet die gesetzlichen und internen Vorgaben zur Geldwäscheprävention umzusetzen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Zuverlässigkeit (§ 1 Abs 20 GwG) verpflichtet.

Unterliegt die Fa. Fritz Rudolf Künker GmbH und Co. KG dem Geldwäschegesetz?

Die Fa. Fritz Rudolf Künker GmbH und Co. KG ist ein Güterhändler ( § 1 Abs. 9 GwG und § 2 Abs. 16 GwG), der mit hochwertigen Gütern (§ 1 Abs. 10 GwG) handelt und in (eLive)-Auktionen anbietet. Sie unterliegt damit den Pflichten des Geldwäschegesetzes.

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